Datenschutzerklärung

Datenschutzordnung des TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V.

Präambel

Der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation desSportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu erfüllen,Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Dateninnerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. dienachfolgende Datenschutzordnung.

Allgemeines

Der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern,Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einemDateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogeneDaten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesenFällen ist die EU-DSGVO, das BDSG und die hier veröffentlichte Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
  1. Der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien vonPersonen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis derVerarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.
  2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V.insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- undggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichenVertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- undFamilienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
  3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betriebenwerden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit dieMitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B.Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
  4. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in der Vereinszeitung und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presseweitergegeben.
  5. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen:Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Torschützen, Alteroder Geburtsjahrgang.
  6. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemachtwurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
  7. Auf der Internetseite des TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. werden die Daten der Mitglieder desVorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter und der Übungsleiterinnen undÜbungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V.Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26BGB.Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen
  8. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. (z.B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern,Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
  9. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegebenwerden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
  10. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßeroder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmendes Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mitVornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, das das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Datenausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.§ 6 Kommunikation per E-Mail
  11. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. einenvereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikationausschließlich zu nutzen ist.
  12. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt perE-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die EMail-Adressen als „bcc“ zu versenden.§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V., die Umgang mitpersonenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen undAbteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mitpersonenbezogenen Daten zu verpflichten.§ 8 DatenschutzbeauftragterIm TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt: Der Erste Vorsitzende, der Geschäftsführer, die Leiterin Finanzen, der Sportliche Leiter, die Leiterin der Geschäftsstelle. Da nicht mindestens 10 Personen mit der ständigen automatisierten Datenverarbeitung beschäftigtsind, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nicht erforderlich. Der Vorstand überprüftjährlich, ob sich die Zusammenstellung geändert hat.§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
  13. Der TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Geschäftsführer. Änderungendürfen ausschließlich durch den Geschäftsführer, den 1. Vorsitzenden und den Administrator vorgenommen werden.
  14. Der Geschäftsführer ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mitOnline-Auftritten verantwortlich.
  15. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte(z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Vorstandes kann der Vorstandnach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidungdes Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
  16. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885 e.V. dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung,-nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
  17. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind,geahndet werden.§ 11 InkrafttretenDiese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und ist mit der Veröffentlichung auf der Homepage des TuS Stöcken-Dahlerbrück 1885e.V. in Kraft getreten.